WILDMOSER/KOCH & PARTNER gelang es gemeinsam mit AIGNER LEHNER ZUSCHIN + PARTNER, den inzwischen zwölf Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen der STADT LINZ und der BAWAG P.S.K. um eine schiefgelaufene Zins-/Währungswette zu beenden.

 

WILDMOSER/KOCH & PARTNER gelang es gemeinsam mit AIGNER LEHNER ZUSCHIN + PARTNER, den inzwischen zwölf Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen der STADT LINZ und der BAWAG P.S.K. um eine schiefgelaufene Zins-/Währungswette zu beenden.

 

Linz/Wien, 01.02.2023 – Im Februar 2007 hatten die STADT LINZ und die BAWAG P.S.K. einen Zinstauschvertrag mit der Bezeichnung Swap 4175 abgeschlossen, hinter dem allerdings neben einem einfachen Tausch von Variablen gegen fixe Zinsen vornehmlich die Verschreibung von insgesamt 21 Währungsoptionen EUR/CHF mit einem Nominale von jeweils CHF 195 Mio und einer Dauer von zehn Jahren stand.

 

Nach dem Erstarken des Schweizer Franken gegenüber dem Euro als Folge der Finanzkrise 2008 verweigerte die Stadt Linz die Bezahlung weiterer Raten, erklärte das Swap-Geschäft für aufgelöst und klagte schließlich die BAWAG P.S.K. im Jahr 2011 auf Rückzahlung der bis dahin schon geleisteten (Über-)Zahlungen von rund CHF 30 Mio. Die Stadt Linz berief sich dabei einerseits auf die Unwirksamkeit des Geschäftes (unter anderem wegen Verletzung kommunalrechtlicher Vorschriften) und listiger Irreführung durch Vertreter der BAWAG P.S.K. Gleichzeitig machte sie aber auch Vertragsaufhebung wegen Verletzung der bankspezifischen Aufklärungspflichten geltend. Im Gegenzug forderte die BAWAG P.S.K. Schadenersatz wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag in der Höhe von EUR 417 Mio und parallel dazu – sollte das Swap-Geschäft tatsächlich unwirksam sein – den Ersatz eines Vertrauensschadens, den sie mit rund EUR 447 Mio bezifferte.

 

Zur Klärung, ob denn das Swap-Geschäft überhaupt wirksam zustande gekommen ist, brachte die Stadt Linz 2019 einen Zwischenantrag auf dahingehende gerichtliche Feststellung ein. Nachdem schon das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien eine dahingehende Feststellung getroffen hatten, bestätigte das auch der OGH in seiner Entscheidung vom 18. August 2022 (10 Ob 18/21a).

 

Damit war es der BAWAG PSK zwar nicht mehr möglich, ihre Ansprüche aus dem Geschäft selbst abzuleiten, ihren Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens verfolgte sie aber weiter: Wegen mangelnder Aufklärung über die der Wirksamkeit entgegenstehenden Gründe durch die Vertreter der Stadt Linz(8 Ob 11/11t) stünde ihr der Ersatz aller Kosten und Aufwände zu, die sie mit Rücksicht auf das Geschäft selbst und durch das Eingehen von Verpflichtungen gegenüber Dritten gehabt habe.

 

Schließlich haben die Rechtsvertreter der beiden Parteien nach intensiven Verhandlungen den zuständigen Gremien der Parteien einen gerichtlichen Vergleich vorgeschlagen, worin sich die Stadt Linz – neben der Nichtweiterverfolgung ihrer Rückzahlungsansprüche – zur Zahlung von EUR 12 Mio verpflichtet. Im Übrigen sollten alle wechselseitigen Ansprüche mit Vergleichsabschluss erledigt sein. Nachdem die Gremien der BAWAG P.S.K. und der Linzer Gemeinderat diesen Vorschlag gebilligt hatten, erfolgte am 31. Jänner 2023 vor dem Handelsgericht Wien der entsprechende Vergleichsabschluss.

 

Das Team von WILDMOSER/KOCH & PARTNER bestand federführend aus Gerhard Rothner und Andreas Schorn (beide Partner), das Team von AIGNER LEHNER ZUSCHIN + PARTNER aus Lukas Aigner und Johannes Lehner (beide Partner). Aufseiten der BAWAG vertraten die Anwaltssozietäten LANSKY, GANZGER & Partner und DORDA Rechtsanwälte.